ÜBERSETZUNGSBÜRO ZÖLDE
 
 Home  Über uns  Leistungen  Preise  Kontakt  AGB
 
AGB
 
Tel. 08 71 / 7 90 80
e-mail:
monica@zoelde.de


Impressum
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - ÜBERSETZUNGSBÜRO ZÖLDE   (PDF)
Stand 01.01.2013

  Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro Zölde, im weiteren Auftragnehmer genannt, und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Regelmäßig abgeschlossenen Dienstverträgen/Werkverträgen liegen stets diese AGB zugrunde.
3. Abweichende Vertragsbedingungen bzw. Verwendung anderer Rechtsvorschriften bedürfen für Ihre Gültigkeit ausdrücklich der Schriftform.

Vertragsabschluss
1. Innerhalb von fünf Tagen eines Vertragsangebotes erklärt der Auftragnehmer die Annahme oder die Nichtannahme.
2. Verträge, sonstige Vereinbarungen und Stornierungen bedürfen für Ihre Gültigkeit immer der Schriftform.

Berufsgeheimnis und Vertraulichkeit
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
2. Bei der Erbringung von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers zur absoluten Diskretion verpflichtet.
3. Auf Wunsch des Auftraggebers können besondere Geheimhaltungsvorschriften vereinbart und praktiziert werden.

Erfüllungsort
1. Für die Erbringung von Dolmetscher-, Fahrer- und sonstigen Leistungen, welche nicht am Sitz der Stelle des Auftragsnehmers erbracht werden, gilt der Ort der Leistungserbringung für den Auftraggeber als Erfüllungsort.
2. Für die Erbringung von Übersetzungsleistungen gilt der Sitz des Leistenden als Erfüllungsort. Werden die Übersetzungen mit der Post oder per Kurier versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder der verspäteten Zustellung/Anlieferung mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Übersetzung an die Post oder an den Kurier auf den Auftraggeber über.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers für die Erbringung von Übersetzungsleistungen
1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).
2. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer auf Wunsch eine fachliche Konsultation.
3. Ist der Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zur Bearbeitung und Freigabe zu übergeben.
4. Informationen und Unterlagen, die zur Fertigung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
5. Für Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten (Absatz 1 bis Absatz 5) ergeben, übernimmt der Auftragnehmer im Falle eines Schadens keinerlei Haftung.

Vergütung
1. Dolmetscherleistungen werden nach Stunden (mit 60 Minuten) abgerechnet. Reisezeiten, Wartezeiten, An- und Abfahrtszeiten werden mit dem für die Dolmetscherleistung geltenden Satz abgerechnet. Die Preise beinhalten keine Nebenkosten; notwendige Nebenkosten wie Telefon-, Fax-, Porto-, Fahrt-, Spesenkosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die Abrechnung von Übersetzungsleistungen erfolgt nach den Normzeilen des Zieltextes mit 52 Bruttoanschlägen (Ziffern, Zahlen, Leerzeichen u.Ä.) aus dem fortlaufend geschriebenen Text, sofern nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Nach Vereinbarung kann auch eine Vergütung als Gesamtpreis, als Mindestpreis oder nach Seiten folgen. Ist eine dieser vorgenannten Berechnungsformen nicht sinnvoll anwendbar, z.B. bei Übersetzungen mit Übernahme von Grafiken, Bildern, Textmontagen oder nachträglicher Textgestaltung, so erfolgt eine Abrechnung nach Zeitstunden. Der Auftraggeber trägt weiterhin die Kosten zur Übermittlung, zum Transport oder Versand der Übersetzung sowie Kosten für übermäßige Recherche oder Konsultationen mit dem Kunden.

Angebotserstellung
1. Da die Preise auf der Grundlage des übersetzten Textes ermittelt werden, sind Kostenvoranschläge immer verbindlich. Eine Abweichung von der geschätzten Zeilenzahl ergibt sich meistens aus den unterschiedlichen Druckformaten und den linguistischen Besonderheiten der Zielsprache.
2. Wurde ein Kostenvoranschlag erstellt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen um 10 % des Gesamtpreises ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber zu überschreiten.
3. Alle Preise gelten zuzüglich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %

Stornierungen
1. Wird die beauftragte Erbringung einer Übersetzungsleistung storniert, so ist die bis zu diesem Zeitpunkt gefertigte Leistung zu bezahlen. Wahlweise wird pauschal 25 % der Auftragssumme sofort fällig.
2. Wird eine beauftragte Dolmetscherleistung storniert, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden.
3. Neben den in Absatz 1 bzw. 2 genannten Kosten sind auch entsprechende Verwaltungskosten, die mit der Auftragsstornierung des Auftragnehmers in Verbindung stehen, durch den Auftraggeber zu tragen.

Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
1. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen. Teillieferungen bzw. Rechnungslegung über die erbrachte Teilleistung können vereinbart werden.
2. Privatkunden bezahlen bar. Ebenfalls kann eine Übersendung der Übersetzung per Nachnahme erfolgen.
3. Bei Überschreiten des Zahlungsziels ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mahngebühren bis zu 10,00 € pro Mahnschreiben und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Zahlungsverzug des Auftraggebers verlangt der Auftragnehmer Zinsen in Höhe von 4 % sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 € je Mahnung.
4. Ist die Höhe des Preises nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung zu entrichten. Bei der Preisgestaltung gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) aufgeführten Sätze als angemessen.

Mängelbeseitigung
1. Die Nachbesserung durch den Auftragnehmer hat Vorrang vor allen anderen Gewährleistungsansprüchen. Das Übersetzungsbüro Zölde behält sich das Recht auf Mängelbeseitigungen vor.
2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung von möglichen in der Übersetzung erhaltenen Mängeln innerhalb von 14 Tagen.
3. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der gefertigten Übersetzung, schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, und zwar maximal in Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
2. Bei Versand per Post oder Kurier wird vom Auftragnehmer keine über die von Post oder des Kuriers geleisteten Schadenersatz hinausgehende Haftung übernommen.
3. Eine Gewährleistung für die Druckfertigkeit der Übersetzung kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro Zölde die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestand. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.

Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht und Sonstiges
1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
2. Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht an der Übersetzung vor.
3. Der Auftragnehmer behält sich vor, von jeder Übersetzung eine Kopie für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
2. Für alle zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber eingegangenen Verträge ist der Gerichtsstand Landshut, Sitz des Übersetzungsbüros.

Zusatzvereinbarungen
Wenn der Kunde mit dem Übersetzungsbüro Zölde weitergehende Vereinbarungen trifft, die von diesen AGB abweichen, so sind diese nur gültig, wenn sie von beiden Seiten rechtsgültig unterzeichnet worden sind. Alle anderen Vereinbarungen dieser AGB behalten auch dann ihre Gültigkeit.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Änderungen gelten nur für künftige Geschäfte.
 
 
 nozo 2023